Integrierte Versorgung und Managed Care in der Psychiatrie
Chancen und Risiken neuer Versorgungsformen und aktueller gesundheitspolitischer Entwicklungen
Zusammenfassung
Anliegen/Methode: Angesichts der aktuellen gesundheitspolitischen Entwicklungen soll in der vorliegenden Arbeit anhand internationaler, vorwiegend US-amerikanischer Untersuchungen dargestellt werden, welche Chancen und Risiken mit der Einführung von Managed Care in der psychiatrischen Versorgung verbunden sind.
Ergebnisse: Managed Care basiert auf Ideen, die geeignete Alternativen oder Ergänzungen zu bisherigen Versorgungsformen sein könnten. Ob diese konstruktiven Ansätze auch adäquat umgesetzt werden, hängt allerdings von der Strategie der jeweiligen Managed-Care-Organisationen ab. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn schwer psychisch Kranke im Rahmen von Managed-Care-Programmen behandelt werden. Die angestrebte Reduktion stationärer Behandlung erfordert gerade bei diesen Patienten eine verbesserte Nachsorge-Planung.
Schlussfolgerungen: Managed-Care-Verträge bedürfen einer sorgfältigen Planung und sollten eine hinreichend lange Laufzeit haben, um die Implementierung einer innovativen Versorgungsstrategie zu ermöglichen. Öffentliche Behörden sollten im Interesse der Patienten regulierend in die Vertragsgestaltung eingreifen und als unabhängige Instanz auch in die Qualitätssicherung von Managed-Care-Organisationen einbezogen werden. Ein großer Teil der Ressourcen, die im stationären Bereich eingespart werden, muss in den gemeindepsychiatrischen Bereich reinvestiert werden, um eine qualitativ hochwertige Versorgung garantieren zu können.
Integrated health care and managed care in psychiatry: Chances and risks of new health care concepts and current health policy developments
Abstract
Objective/Methods: In the face of current health policy developments in Germany the present paper aims to describe chances and risks connected with the implementation of managed care strategies in mental health care. The paper gives a review over relevant, international studies, mainly from the USA.
Results: Managed care is based on ideas, which could be suitable alternatives or additions to existing health care concepts. Whether these constructive ideas can be appropriately converted into practice, however, depends on strategies of the managed care organizations. Special care must be taken if severely mentally ill people are treated in managed care programs. Especially for these patients the strived reduction of inpatient care requires an improved aftercare planning.
Conclusions: Managed care contracts require a careful planning and should have a long enough term in order to enable the implementation of innovative health care strategies. In the patients’ interest governmental authorities should modulatory intervene in contractual arrangements and should also be involved (as independent authorities) in quality assurance processes of managed care organizations. A major part of resources saved in inpatient care, has to be re-invested in community-based care in order to guarantee high quality mental health care.
Stichworte:
Managed Care, Psychiatrie, Integrierte Versorgung
Gesundheitspolitische Neuregelungen als Basis für Managed Care
Mit dem Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz traten im Jahr 2004 die neuen Regelungen der Paragraphen 140 a bis d des fünften Sozialgesetzbuches in Kraft, auf deren Grundlage integrierte Versorgungsformen erprobt werden können. Damit wurden gesundheitspolitische Veränderungen eingeleitet, die bislang in der Öffentlichkeit relativ wenig Widerhall finden, aber weitreichende Bedeutung für die künftige Struktur des deutschen Gesundheitswesens haben werden (Roick & König, 2005). Krankenhäuser erhalten im Rahmen der integrierten Versorgung unabhängig von ihrem Zulassungs- oder Ermächtigungsstatus die Möglichkeit, ambulante Leistungen zu erbringen. Behandlungsangebote können auf diese Weise settingübergreifend vorgehalten und finanziert werden. Dies schafft die Voraussetzungen dafür, dass kostenintensive stationäre Leistungen in deutlich größerem Ausmaß als bisher durch teilstationäre oder ambulante Angebote ersetzt werden können. Bislang konzentrieren sich die integrierten Versorgungsprojekte fast ausschließlich auf Leistungsangebote für ausgewählte Diagnosegruppen. Dies ist aber nur ein erster Schritt auf dem Weg zu einer integrierten Vollversorgung, die auf Managed-Care-Prinzipien basiert.
Viele, der in den letzten Jahren eingeleiteten Veränderungen sprechen dafür, dass auch im deutschen Gesundheitswesen Manged-Care-Systeme implementiert und mittelfristig zu einem Schwerpunkt der Kostendämpfungsbemühungen gemacht werden sollen. Ein Blick auf die wesentlichen Merkmale von Managed Care zeigt, wie weit dieser Prozess bereits fortgeschritten ist.
- Finanzielle Anreizstrukturen, wie Kopfpauschalen, motivieren in Managed-Care-Systemen zum Verzicht auf unnötige Behandlungsangebote und verlagern einen Teil des Versicherungsrisikos auf die Leistungsanbieter (Preuss, 2001). Durch eine vertikale, settingübergreifende Integration soll die richtige Behandlung auf der richtigen Versorgungsstufe gewährleistet werden. In engem Zusammenhang damit steht das selektive Kontrahieren, das es Versicherern erlaubt, geeignete Leistungsanbieter für Verträge auszuwählen und andere auszuschließen – ähnliche Möglichkeiten eröffnen sich in Deutschland durch die integrierte Versorgung (Heinrich & König, 2006).
- Der Hausarzt fungiert im Managed-Care-System als Gatekeeper, der den Zugang zu anderen Leistungserbringern regelt. Auch die deutschen Krankenkassen sind mittlerweile verpflichtet, hausarztzentrierte Versorgungsformen anzubieten.
- Das Disease Management soll unter Managed Care eine effiziente Versorgung diagnostisch homogener Patientengruppen garantieren. In Deutschland werden analog dazu seit einigen Jahren Disease-Management-Programme eingeführt.
- Patienten, die besonders hohe Versorgungskosten verursachen, sogenannte heavy user, werden in Managed-Care-Organisationen gezielt identifiziert und betreut (Preuss, 2001). In Deutschland wurde vom BMBF und den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen ein Versorgungsforschungprogramm aufgelegt, das sich den Merkmalen der heavy user widmete (Roick, 2002). Auch die elektronische Gesundheitskarte, die ab 2006 die alte Krankenversicherungskarte ersetzen wird, könnte die Identifikation von heavy usern erleichtern.
- Medizinische Leitlinien sollen Diagnostik- und Therapieverfahren in Managed-Care-Systemen standardisieren und den Behandlungsverlauf transparenter machen (Preuss, 2001). In Deutschland hat das neu geschaffene Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen die Aufgabe, Behandlungsleitlinien herauszugeben und die Wirtschaftlichkeit von GKV-Leistungen zu bewerten.
- Durch die kontinuierliche Erfassung von Behandlungsergebnissen soll die Versorgungsqualität in Managed-Care-Systemen gesichert werden (Epstein, 1997). Ein Schritt in diese Richtung ist die im Gesundheitssytem-Modernisierungsgesetz festgeschriebene Fortbildungs- und Qualitätsmanagementverpflichtung für Vertragsärzte.
- Viele Managed-Care-Organisationen investieren zudem in Prävention und Gesundheitsförderung, weil sie mit gesunden Versicherten langfristig profitabler arbeiten können (Sayres, 1999). Auch das Bundesgesundheitsministerium hat unlängst eine Stiftung für Prävention gegründet, die wesentlich über die Krankenkassen finanziert wird. Zudem haben die Kassen schon jetzt die Möglichkeit, die individuelle Prävention ihrer Versicherten mit einem Vorsorge-Bonus zu fördern.
- Der Wettbewerb zwischen den Managed-Care-Organisationen gilt als die treibende Kraft, die es ermöglicht, medizinische Versorgung effektiver und kostengünstiger als bislang anzubieten. Auch in Deutschland ist die Verschärfung des Wettbewerbs zwischen den Krankenkassen einerseits und den Leitungserbringern andererseits ein erklärtes Ziel der Gesundheitspolitik.
Die Bausteine für Managed Care sind also auch in Deutschland bereits vorhanden. Dennoch reden bislang nur wenige Krankenkassenvertreter offen von Plänen zur Einführung von Managed Care (Preuss, 2001). Auch das Bundesgesundheitsministerium vermeidet den Begriff und Karl Lauterbach, Deutschlands politisch ambitioniertester Gesundheitsökonom, hält Managed Care gar für einen abgenutzten Modebegriff, der in Zukunft wahrscheinlich einer anderen Bezeichnung weichen wird (Lauterbach, 1999). Krankenkassenvertretern, Politikern und Gesundheitsökonomen scheint also sehr wohl bewusst zu sein, dass Managed-Care-Systeme umstritten sind und dass die damit erreichten Kostendämpfungen zum Teil nur durch Einschränkungen in Qualität und Effektivität der medizinischen Versorgung erzielt werden können.
Angesichts der aktuellen gesundheitspolitischen Entwicklungen soll in der vorliegenden Arbeit anhand internationaler, vorwiegend US-amerikanischer Untersuchungen dargestellt werden, welche Chancen und Risiken mit der Einführung von Managed Care in der psychiatrischen Versorgung verbunden sind.
Kostenbegrenzung durch Managed Care
Managed Care wurde insbesondere in den 80er und 90er Jahren in den USA implementiert, um die steigenden Kosten medizinischer Versorgung besser kontrollieren und begrenzen zu können. In Managed-Care-Organisationen wird die traditionelle Einzelleistungsvergütung durch eine Pauschalvergütung für jeden, in das System einbezogenen Klienten ersetzt (Mowbray, Grazier, & Holter, 2002). Dadurch wird der Anreiz für eine kostengünstige Leistungserbringung gesetzt, ein Teil des Versicherungsrisikos auf die Leistungsanbieter verlagert und das finanzielle Risiko für die Versicherer begrenzt (Draper, Hurley, Lesser, & Strunk, 2002). Gleichzeitig erhalten die Managed-Care-Organisationen damit die Möglichkeit, durch einen effizienten Ressourceneinsatz Gewinne zu erwirtschaften. So werden vor allem Leistungsanbieter unter Vertrag genommen, die den Managed-Care-Organisationen besonders günstige Konditionen anbieten. Dies spiegelt sich zum Beispiel in der Tatsache wider, dass Krankenhäuser für einen stationären Behandlungstag von Managed-Care-Organisationen weniger erhalten als von Krankenversicherungen, die nach der klassischen Einzelleistungsvergütung abrechnen (Fleming, Lien, Ma, & McGuire, 2003).
Zudem werden unter Managed Care auch ökonomische Anreize für die Versicherten gesetzt. So müssen sich die Patienten innerhalb begrenzter Anbieternetzwerke behandeln lassen bzw. mit zusätzlichen Kosten rechnen, wenn sie außerhalb dieser Netzwerke Versorgungsangebote in Anspruch nehmen (Draper et al., 2002) (Durham, 1995).
Darüber hinaus wird die Versorgungsinanspruchnahme unter Managed Care besonders kritisch überprüft und deren medizinische Notwendigkeit zum Teil auch aggressiv hinterfragt (Draper et al., 2002; Durham, 1995). Dabei wird zum einen darauf gesetzt, dass der Hausarzt als Gatekeeper den Versorgungszugang der Versicherten begrenzt und zum anderen werden teure Therapien, wie stationäre Behandlungen, gezielt durch kostengünstigere Interventionen, wie teilstationäre oder intensivierte ambulante Angebote ersetzt (Averill, Ruiz, Small, Guynn, & Tcheremissine, 2003).
Bei psychiatrischen Erkrankungen war man – aus Gründen, die noch diskutiert werden – mit einer Versorgung nach dem Managed-Care-Prinzip zunächst zurückhaltend. Im vergangenen Jahrzehnt ist es in den USA jedoch auch in der psychiatrischen Versorgung zu einer dramatischen Expansion von Managed Care gekommen (Averill et al., 2003). Mittlerweile sind 79% der krankenversicherten US-Amerikaner in Managed Behavioral Health Care Organizations eingeschlossen (US Department of Health and Human Services, 1999).
Inzwischen wurde in mehreren Studien untersucht, ob und wie Managed Care auch in der psychiatrischen Versorgung zu einer Kostenbegrenzung beitragen kann. So zeigten Goldman et al. an einer großem amerikanischen Firma, dass in den drei Jahren vor Managed-Care-Einführung die Kosten für die Versorgung psychischer Erkrankungen jährlich um 30% gestiegen waren. Dagegen sanken die Kosten im ersten Jahr nach Managed-Care-Einführung um 40% und fielen in den folgenden sechs Jahren weiter kontinuierlich (Goldman, McCulloch, & Sturm, 1998). In ähnlicher Weise konnten auch andere Autoren belegen, dass die psychiatrischen Versorgungskosten unter Managed Care sinken (Cuffel, Goldman, & Schlesinger, 1999; Grazier, Eselius, Hu, Shore, & G'Sell, 1999; Ma & McGuire, 1998).
Erreicht wird die Kostensenkung vor allem durch eine Verminderung der Inanspruchnahme stationärer psychiatrischer Versorgung (Goldman et al., 1998; Ma & McGuire, 1998; Stoner, Manning, Christianson, Gray, & Marriott, 1997). Diese kommt einerseits dadurch zustande, dass die durchschnittliche Dauer stationärer Behandlungen unter Managed Care sinkt und andererseits dadurch, dass die Wahrscheinlichkeit für stationäre Aufnahmen zurückgeht und stationäre Behandlungen durch ambulante und gemeindebasierte Versorgungsangebote ersetzt werden (Dickey, Norton, Normand, & al., 1998; Goldman et al., 1998).
Als weitere Gründe für Kosteneinsparungen wurden eine Verminderung der ambulanten Kontakte der Patienten (Goldman et al., 1998) sowie eine Reduktion der Kosten psychiatrischer Versorgungsangebote durch mit den Leistungsanbietern ausgehandelte Preissenkungen (Frank, McGuire, Normand, & et al., 1999) genannt.
Auswirkungen auf die Effektivität und Qualität der psychiatrischen Versorgung
Die Senkung der Kosten medizinischer Versorgung kann jedoch nur dann als Erfolg gewertet werden, wenn sie mit einer unveränderten oder sogar verbesserten Effektivität der Behandlung einhergeht. Ob dies so ist, kann bislang nicht eindeutig geklärt werden, denn die aus der Literatur bekannten Studien zur Evaluation von Managed-Care-Ansätzen gelangen – je nach untersuchter Zielgruppe, Managed-Care-Organisation und auch je nach dem Fokus der Evaluierenden – zu unterschiedlichen Ergebnissen. Tatsächlich sprechen mehrere Untersuchungen dafür, dass einer Versorgung psychiatrischer Erkrankungen nach dem Managed Care Prinzip bei gleicher Behandlungseffektivität kostensparend sein könnte (Bloom et al., 1998; Cuffel, Bloom, Wallace, Hausman, & Hu, 2002; Dickey et al., 2003). So ergab ein Vergleich der Versorgung schizophrener Patienten nach dem Einzelleistungs- bzw. nach dem Managed-Care-Prinzip keine Unterschiede hinsichtlich der Befolgung von Behandlungsleitlinien, dem klinischen Outcome, der Patientenzufriedenheit und der gesundheitsbezogenen Lebensqualität der Patienten (Dickey et al., 2003). In anderen Studien wurden sogar Vorteile einer Managed-Care-Versorgung bei psychischen Erkrankungen festgestellt. So ist das Versorgungsangebot in Managed-Care-Systemen in der Regel breiter, da Alternativen zur kostenintensiven stationären Versorgung, wie spezielle Wohnangebote, Krisendienste, Home treatment oder intensives Case Management gefördert werden (Hall & Beinecke, 1998). Zudem gelingt unter Managed Care häufig eine bessere Koordination der Versorgungsangebote (S. S. Sharfstein, J. Boronow, & F. B. Dickerson, 1999a) und eine Überwindung der Fragmentierung des psychiatrischen Versorgungssystems (Mowbray et al., 2002). Ergänzt wird dies durch eine höhere Flexibilität der Versorgung, die eine kreative Nutzung der finanziellen Ressourcen unter Umgehung administrativer Barrieren ermöglicht (Sharfstein et al., 1999a; Wells, 1995).
Diesen positiven Aspekten stehen jedoch zahlreiche Nachteile gegenüber, die eine Managed-Care-Vergütung gegenüber der Einzelleistungsvergütung hat. Am gravierendsten ist sicherlich, dass Managed-Care-Anbieter selektiv bestimmte Versicherte ablehnen können oder durch eine Begrenzung des Versorgungszugangs dazu motivieren können, selbst den Anbieter zu wechseln. Deshalb haben Patienten mit schweren psychischen Erkrankungen, inbesondere schizophren Erkrankte, aber auch Patienten mit Suchterkrankungen, eine signifikant höhere Wahrscheinlichkeit aus Managed-Care-Organisationen ausgeschlossen zu werden (Gresenz & Sturm, 1999).
Zudem besteht die Gefahr, dass das für die Krankenversicherung wesentliche Paradigma der medizinischen Notwendigkeit zu erbringender Leistungen unter Managed Care missbraucht wird um den Zugang zu bestimmten Versorgungsangeboten zu verzögern oder ganz zu verhindern (Rosenbaum, 1997). Dabei haben schwer beeinträchtigte und besonders vulnerable Patienten das höchste Risiko von notwendigen Versorgungsangeboten ausgeschlossen zu werden (Mechanic & McAlpine, 1999). Ein Beispiel dafür ist, dass schwer Kranke seltener psychosoziale Behandlungsangebote erhalten (Busch, Frank, & Lehman, 2004; Popkin et al., 1998).
Darüber hinaus sprechen mehrere Untersuchungen dafür, dass auch die Versorgungseffektivität bei schwerer kranken Patienten unter Managed Care geringer ist als in einem leistungsabhängigen Vergütungssystem (Wieman & Dorwart, 1999). So untersuchten Manning et al. schizophren erkrankte Patienten in beiden Vergütungssystemen und fanden mittelfristig bei den unter Managed Care behandelten Patienten eine signifikant geringere Verbesserung des Gesundheitszustandes (Manning, Lieu, Stoner, & al., 1999). Besonders stark war der Unterschied bei den Patienten, die zu Untersuchungsbeginn am schwersten beeinträchtigt waren.
Zudem ist unter Managed Care die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass psychisch Kranke dauernd oder zeitweise keine Psychopharmaka mehr einnehmen (Ray, Daugherty, & Meador, 2003a) oder mit suboptimalen Neuroleptika-Dosen behandelt werden (Popkin et al., 1998). Auch hier treten die Unterschiede am deutlichsten bei Hochrisikopatienten auf, für die eine Kontinuität der medikamentösen Behandlung besonders wichtig wäre (Ray, Daugherty, & Meador, 2003b).
Einige Untersuchungen sprechen auch dafür, dass die Versorgungsintensität, insbesondere bei stationären Behandlungen, unter Managed Care zu stark beschnitten wird, was letztlich zu erhöhten Wiederaufnahmeraten führt (Averill et al., 2003; Mechanic & McAlpine, 1999). Insbesondere bei den Wiederaufnahmen, die innerhalb von 10 Tagen nach der letzten Entlassung aus dem Krankenhaus erfolgen, ist unter Managed Care ein starker Anstieg zu beobachten (Averill et al., 2003). Dies spricht dafür, dass ein Großteil der Patienten aufgrund der angestrebten Verweildauerverkürzung zu früh entlassen wurde. Dies kommt auch dadurch zustande, dass die Autonomie der ärztlichen Entscheidung unter Managed Care stark beschnitten wird (Brenner, 1998).
Die zwingende Einbindung von Gatekeepern beeinträchtigt zudem die Kontinuität der psychiatrischen Versorgung (Chang et al., 1998; Ray et al., 2003a), erhöht das Risiko für einen Therapieabbruch (Popkin et al., 1998) und wirkt sich inbesondere bei chronisch kranken Patienten ungünstig aus (Mechanic, 1999).
Die bislang genannten Nachteile treten vor allem dann auf, wenn gewinnorientierte Managed-Care-Organisationen versuchen, auf Kosten der Patienten zu sparen. Daneben sind jedoch auch einige Spezifika psychiatrischer Erkrankungen problematisch für die Einführung von Managed-Care-Prinzipien in der Psychiatrie.
Zum einen funktioniert Managed Care nur dann gut, wenn Patienten sich aktiv um ihre medizinische Versorgung kümmern. Psychisch Kranke können dies aufgrund fehlender Krankheitseinsicht oder kognitiver Probleme oft nicht und laufen damit Gefahr, keine adäquate Behandlung zu erhalten (Mowbray et al., 2002). Zum anderen erschwert der variable Verlauf psychischer Erkrankungen die Bestimmung von standardisierten Versorgungspfaden und kostendeckenden Behandlungspauschalen (Jones & Norman, 1998). So ist es gerade bei schizophrenen Patienten schwer vorherzusagen, wie diese auf bestimmte Behandlungen reagieren werden. Der Erfolg psychiatrischer Therapien kann ebenso wie die Compliance schlecht prognostiziert werden und es mangelt an reliablen Kriterien zur Einschätzung der Krankheitsprogression. Darüber hinaus bereitet auch die unter Managed Care im Interesse der Patienten unverzichtbare Qualitätssicherung bei psychischen Erkrankungen besondere Schwierigkeiten. So ist es kaum möglich bei fehlender Krankheitseinsicht, mangelnder Compliance oder kognitiven Problemen die Nutzerperspektive angemessen abzubilden und es gibt bislang keine Übereinkunft, was ein universell einsetzbares, informatives und realistisches Outcome-Kriterium psychiatrischer Versorgung sein könnte (Jones & Norman, 1998). Managed-Care-Organisationen beschränken sich deshalb bei der Qualitätssicherung bislang auf Effektivitätsparameter, wie die Verkürzung stationärer Behandlungsdauer, die zwar für sie selbst interessant sind, aus Sicht der Patienten aber auch kontraproduktiv sein können (S. S. Sharfstein, J. J. Boronow, & F. B. Dickerson, 1999b).
Schlussfolgerungen
Managed Care basiert auf Ideen, die durchaus geeignete Alternativen oder wichtige Ergänzungen zu bisherigen Versorgungsformen sein könnten. Ob diese konstruktiven Ansätze auch adäquat umgesetzt werden, hängt allerdings von der Strategie der jeweiligen Managed-Care-Organisationen ab. Die Erfahrungen, die diesbezüglich in den USA mit einigen gewinnorientierten Versorgungsanbietern gemacht wurden, sind nicht immer positiv (Leutz, 1999; Sayres, 1999).
Das Potenzial zur Kostenverlagerung und Gewinnerwirtschaftung kann jedoch durch vertragliche Vereinbarungen zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern geregelt werden (Sharfstein et al., 1999a). Deshalb bedürfen Verträge zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern einer besonders sorgfältigen Planung. Zudem sollten sie eine hinreichend lange Laufzeit haben, um die Implementierung einer koordinierten, innovativen Versorgungsstrategie zu ermöglichen. Darüber hinaus ist es im Interesse der Patienten von zentraler Bedeutung, dass öffentliche Behörden regulierend in die Vertragsgestaltung eingreifen und die Kontrolle über die Arbeit der Managed-Care-Organistionen behalten.
Öffentliche Behörden müssen als unabhängige Instanz auch in die Qualitätssicherung von Managed-Care-Organisationen einbezogen werden (Mowbray et al., 2002). Voraussetzung dafür ist, dass im Rahmen eines gezielten Versorgungsforschungsprogramms geeeignete Indikatoren ausgewählt werden, die eine Beurteilung der Versorgungsqualität sowie eine Bestimmung der Patientenzufriedenheit erlauben und die eine längerfristige Perspektive haben und nicht nur bis zur Entlassung aus der stationären Behandlung reichen.
Besondere Vorsicht ist dann geboten, wenn schwer psychisch Kranke im Rahmen von Managed-Care-Programmen behandelt werden (Manning et al., 1999). Die unter Managed Care angestrebte Reduktion stationärer Behandlungsangebote erfordert gerade bei diesen Patienten eine verbesserte Nachsorge-Planung, zum Beispiel durch Case Management, gemeindepsychiatrische Krisenteams, Hausbesuche, rehabilitative Angebote, soziale Unterstützung, Psychoedukation sowie Beratung und Unterstützung der Angehörigen (Averill et al., 2003). Die Ressourcen, die im stationären Bereich eingespart werden, müssen somit zu einem beträchtlichen Teil in den gemeindepsychiatrischen Bereich investiert werden, um eine qualitativ hochwertige Versorgung garantieren zu können.
Christiane Roick (Universität Leipzig, Klinik und Poliklinik für Psychiatrie),
Hans-Helmut König (Uiversität Leipzig, Klinik und Poliklinik für Psychiatrie, Stiftungsprofessur für Gesundheitsökonomie)
Korrespondenzadresse
Dr. med. Christiane Roick, MPH
Universität Leipzig, Klinik und Poliklinik für Psychiatrie
Johannisallee 20
04317 Leipzig
0341 9724512
7 0341 9724539
E-mail: roich@medizin.uni-leipzig.de
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